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Verehrte Mandantschaft,

im Folgenden stehen die für die Bearbeitung Ihrer Rechtsangelegenheit wichtigsten Dokumente zum Download bereit.

Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe

Die Beratungshilfe kann für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens beantragt werden, wenn der Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Um das Vorliegen dieser Voraussetzung nachweisen zu können, muss bei der zuständigen Stelle ein Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe (persönliche und wirtschaftlichen Verhältnisse) eingereicht werden.
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe kann bei einem gerichtlichen Verfahren beantragt werden, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Gerichtskosten und die erforderlichen eigenen Anwaltskosten zu tragen. Um das Vorliegen dieser Voraussetzung nachweisen zu können, muss bei der zuständigen Stelle eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe eingereicht werden.
Mandantenhinweise nach DSGVO

Die neu in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung verpflichtet die Kanzlei zur Aufklärung und zur Einholung einer Einwilligungserklärung hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Mandanten. Um die Aufklärung und Einholung der Einwilligung beweisen zu können, ist es daher erforderlich, die Einwilligungserklärung zu unterzeichnen.
Strafprozessvollmacht

Um die Rechte der Mandantschaft in einem Strafprozess verteidigen zu dürfen, muss der Rechtsanwalt eine vom Mandanten unterschriebene schriftliche Vollmacht bei Gericht einreichen. Um dieser Verpflichtung nachkommen zu können, ist es erforderlich, die Strafprozessvollmacht zu unterzeichnen.
Zivilvollmacht

Um die Rechte der Mandantschaft außergerichtlich oder gerichtlich wahrnehmen zu dürfen, muss der Rechtsanwalt seine Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Um dieser Verpflichtung nachkommen zu können, ist es erforderlich, die Vollmacht zu unterzeichnen.